Inhalt und Aufbau der
Schülersporthelferqualifizierung
Durch
die Ausbildung von 13 bis 17 Jahre alten Sporthelferinnen und Sporthelfern
werden die Partizipation von Schülerinnen und Schülern am Schulgeschehen und
ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme von Mitverantwortung im Rahmen
der Schulmitwirkung gefördert. Als Expertinnen bzw. Experten für Bewegung,
Spiel und Sport können sie z. B. Sportgruppen im außerunterrichtlichen
Schulsport betreuen und die Planung und Durchführung von Sportveranstaltungen
unterstützen. Als Einsatzmöglichkeiten kommen u.a. in Frage:
·Pausensport
·Hilfsfunktionen
bei Arbeitsgemeinschaften ·Sportveranstaltungen
der Schule (Unterstützung von Spielfesten oder Bundesjugendspielen) ·Mitbetreuung
von Schulsportmannschaften.
Darüber
hinaus können Sporthelferinnen und Sporthelfer
als Interessenvertreterinnen bzw. -vertreter in der Schülervertretung, der
Fachkonferenz „Sport“ und der Schulkonferenz die demokratischen Prozesse der
Schulmitwirkung mitgestalten. Die Ausbildung von Sporthelferinnen und
Sporthelfern ist somit ein wichtiger Bestandteil eines bewegungs- und
sportfreundlichen Schulprogramms und einer entsprechenden Schulentwicklung und
stärkt das Netz von Schülermentorensystemen, z. B. im Verbund mit
Streitschlichtern, Klassenpaten und Schulsanitätsdienst.
Damit die
Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, solche Sportangebote zu betreuen,
werden sie gründlich in folgenden Themenbereichen ausgebildet:
* Praxis
des Sports im Kindes- und Jugendalter,
* Biologische
und physiologische Grundlagen des Sporttreibens (einschließlich Sicherheit
im Sport und Verhalten bei Sportunfällen),
* Struktur
und Aufgaben des Sports in Schule und Verein, Betreuung von Kindern und
Jugendlichen.
Dabei
werden die Eckpunke der Sporthelferausbildung in fünf Feldern zusammengefasst:
* Betreuung ,
Anerkennung und Weiterqualifizierung
* Evaluation
/ Qualitätsentwicklung.
Am Ende der Ausbildung
erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Sporthelferzeugnis (als
Anlage zum Schulzeugnis) sowie eine Bescheinigung vom Landessportbund. Sie
entspricht dem Gruppenhelferschein I und ermöglicht den Schülersporthelfern
auch einen Einsatz im Verein als Gruppenhelfer. Sollten zusätzlich die
Gruppenhelferlehrgänge II und III absolviert werden, können die Lerneinheiten
teilweise auf einen möglicherweise folgenden Übungsleiterlehrgang angerechnet
werden.